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   FG München, 24.09.2002 - 14 V 3161/02   

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https://dejure.org/2002,19596
FG München, 24.09.2002 - 14 V 3161/02 (https://dejure.org/2002,19596)
FG München, Entscheidung vom 24.09.2002 - 14 V 3161/02 (https://dejure.org/2002,19596)
FG München, Entscheidung vom 24. September 2002 - 14 V 3161/02 (https://dejure.org/2002,19596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz für Antrag auf Widerruf einer Auskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 114 Abs. 1; FGO § 114 Abs. 3
    Kein einstweiliger Rechtschutz für Antrag auf Widerruf einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein einstweiliger Rechtschutz für Antrag auf Widerruf einer Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

    Auszug aus FG München, 24.09.2002 - 14 V 3161/02
    Denn das Finanzamt könnte die durch die Auskunft erlangte Kenntnis der JVA nicht rückgängig machten (BFH-Urteil vom 23. November 1993 VII R 56/93, BStBl II 1994, 356).
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 25/89

    Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus FG München, 24.09.2002 - 14 V 3161/02
    Darüber hinaus könnte der Antrag aber auch deshalb keinen Erfolg haben, da durch eine einstweilige Anordnung grundsätzlich nicht - wie vom Antragsteller mit seinem Antrag auf vorbehaltlosen Widerruf der Auskunft begehrt wird - das Ergebnis eines finanzgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorweg genommen werden darf (BFH-Beschluss vom 06. Juli 1989 VII B 25/89, BFH/NV 1990, 77; Gräber/Koch a.a.O., § 114 RdNr. 66 m.w.N.).
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